Rechtsprechung
KG, 22.04.1986 - 1 W XX B 647/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 16 Abs. 2 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1987, 86
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79
Abschiebungshaft
Auszug aus KG, 22.04.1986 - 1 W XX B 647/86
Dazu hat der BGH auf Vorlage des die gleiche Auffassung vertretenden OLG Düsseldorf ausgeführt, die beiden Arten der in § 16 AuslG geregelten Abschiebungshaft seien nicht wesensverschieden und beträfen denselben Verfahrensgegenstand, weil sie Erscheinungsformen derselben auf die Abschiebung des Ausländers gerichteten einheitlichen Freiheitsentziehungsmaßnahmen seien (BGHZ 75, 375 [hier: V (549) 407 a]; a. M. …
- BayObLG, 30.07.1987 - BReg. 3 Z 80/87
Gesetzliche Höchstdauer der Sicherungshaft
Bei der Höchstgrenze zulässiger Sicherungshaft ist bereits vollzogene Vorbereitungshaft nicht zu berücksichtigen (Anschluß an KG NVwZ 1987, 86).«.
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 26.02.1986 - 3 Ss 852/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1987, 86
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution
Eine andere Beurteilung ist nicht etwa wegen mangelnder wirtschaftlicher Betätigung angezeigt (so aber OLG Stuttgart, Urteil vom 26.2.1986, NVwZ 1987, 86).Für die Beurteilung nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht ist es nicht erheblich, dass Prostitution (im Sinne von § 46 Nr. 3 AuslG: Gewerbsunzucht) als sittenwidrige bzw. mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende und sozialwidrige Tätigkeit angesehen wird (so aber - und von daher eine Freizügigkeit verneinend - BVerwG, Urteil vom 15.7.1980, BVerwGE 60, 284 = NJW 1981, 1168; HambOVG, Beschluss vom 11.7.1989, NVwZ 1990, 286; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.2.1986, NVwZ 1987, 86; v.Ebner, GewArch 1981, 118), vielmehr kommt es - wie ausgeführt - allein auf den Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betätigung an (s. auch Steindorff, NJW 1982, 1902, wonach die gewerbliche Unzucht sich nicht als "sachlich gerechtfertigt" aus dem EG-Recht ausschließen lasse; wenn jedoch diese Tätigkeit mit der Menschenwürde unvereinbar sei, bestehe eine außergesetzliche Beschränkung gemeinschaftsrechtlicher Freiheiten; vgl. auch zur Anerkennung der rechtserheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Verletzung einer Prostituierten, die von der Prostitution (auf dem sog. "Autostrich") lebte und der die Geltendmachung eines Erwerbsschadens - Schadensersatz für entgangenen Dirnenlohn - gegen den Schädiger zugebilligt wurde, BGH, Urteil vom 6.7.1976, BGHZ 67, 119 = NJW 1976, 1883).
- OLG Karlsruhe, 23.09.1997 - 2 Ss 123/97
Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare ausländerrechtliche Auflage; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Frankfurt/Oder, 23.08.1996 - 3 L 265/96
Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis; Mitgesellschafter einer …
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